Steinwand mit weißem Fragezeichen als Graffiti

Was will WAHLTRAUT wissen?

WAHLTRAUT stellt 32 Fragen aus diversen Themenfeldern. Warum Klimaschutz, Inklusion, und Anti-Rassismus auch ein wichtiger Teil von Gleichstellungspolitik und Feminismus sind, erklären wir euch hier.

Gleichstellung als Leitprinzip

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Darum ist es wichtig: Finanzielle Ressourcen des Staates werden immer noch ungleich verteilt. Dies wirkt sich unterschiedlich auf die Geschlechter aus. Von Konjunkturprogrammen profitieren beispielsweise häufiger männerdominierte Branchen und nicht alle Maßnahmen bringen die Gleichstellung voran.

1. Immer wenn die Bundesregierung Maßnahmen ergreift, Gesetze erlässt oder Ausgaben tätigt, soll dabei die Gleichstellung der Geschlechter vorangebracht werden. Das soll überprüft und gesetzlich verankert werden


Lohnlücke schließen

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Darum ist es wichtig: Auf der Website der BpB heißt es dazu: "Aktuell sind mehr Frauen erwerbstätig als je zuvor, auch Frauen mit einem und mehr Kindern, und ihre Qualifikationsniveaus sind im Vergleich zu Männern häufig sogar höher. Aber noch immer verdienen sie in Deutschland und in Europa weniger als Männer. Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern werden sowohl in Deutschland als auch EU-weit über den Strukturindikator Gender Pay Gap dargestellt, der den prozentualen Unterschied im durchschnittlichen Bruttoverdienst von Männern und Frauen darstellt. Der Gender Pay Gap liegt in Deutschland derzeit bei 18 %."

1. Der Mindestlohn soll auf mindestens 12 Euro angehoben werden.

Der Lohn soll zum Leben reichen: Für Kosten für den allgemeinen Lebensunterhalt, Wohnen, Kleidung, Strom, Versicherung und gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe. Deshalb wurde der Mindestlohn gefordert und eingeführt. Der DGB erklärt dazu: "Ziel der Mindestlöhne ist es, ein angemessenen Einkommensniveaus festzusetzen und einen Unterbietungswettbewerb zu verhindern. Die tatsächliche Höhe wird teilweise automatisch an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst, teilweise durch die Regierung festgelegt. Um "Armut trotz Arbeit" zu verhindern, sollten Mindestlöhne ein bestimmtes Niveau, zum Beispiel 50 Prozent des durchschnittlichen Lohns eines Vollzeitbeschäftigten, nicht unterschreiten."

2. Es soll ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit geben, das für alle Beschäftigten gilt.

Eine - oftmals unfreiwillige - Teilzeit durch eine potentielle Mutterschaft kann heute bedeuten, dass man später schwieriger in einen Vollzeitjob zurückkommt. Durch ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert werden. Anfang 2019 wurde durch die derzeitige Bundesregierung (Union/SPD) die Brückenteilzeit eingeführt, die dieses Rückkehrrecht für Beschäftigte in Unternehmen über 45 Mitarbeiter*innen gewährt. Die These weitet dies nun auf alle Beschäftigten aus.

3.Es soll ein Verbandsklagerecht eingeführt werden, damit Beschäftigte nicht allein für gerechten Lohn kämpfen müssen, sondern Unterstützung von organisierten Verbänden erhalten.

Mit einem Verbandsklagerecht könnten Gewerkschaften oder Vereine die ungleiche Bezahlung der Geschlechter anklagen. Derzeit muss beispielsweise eine einzelne Frau allein vors Gericht ziehen.

4. Beschäftigte sollen unabhängig von der Zahl der Mitarbeitenden des Unternehmens Anspruch darauf haben, Auskunft über Löhne und Gehälter anderer Beschäftigter zu bekommen.

Eine Auskunft über den Lohn der Kolleg*innen können aktuell alle einfordern, die in einem Betrieb mit mindestens 200 Beschäftigten arbeiten. Außerdem muss es mindestens sechs Kolleg*innen des jeweils anderen Geschlechts geben, die einen ähnlichen Job haben, damit eine Vergleichbarkeit hergestellt werden kann. Der DGB sagt: "Tansparenz zu schaffen über die Entlohnung gleicher und gleichwertiger Tätigkeiten ist [...] ein wichtiges Instrument in einer Gesamtstrategie zur Beseitigung vorhandener Entgeltungleichheit." Die These weitet dieses Instrument nun für alle Beschäftigten aus.

5. Das Ehegattensplitting soll abgeschafft werden.

Das DIW Berlin erklärt das Ehegattensplitting so: "Ehegattensplitting bezeichnet das Verfahren, nach dem in Deutschland Ehepaare und Lebenspartnerschaften besteuert werden, die nicht dauernd getrennt leben und keine Einzelveranlagung wählen. Bei gemeinsamer Veranlagung wird das gesamte zu versteuernde Einkommen der beiden Partner halbiert, die darauf entfallende Einkommensteuer berechnet und die Steuerschuld anschließend verdoppelt. Es wird also immer so getan, als ob beide Partner genau die Hälfte des gemeinsamen Einkommens beziehen würden. Dadurch ist die Steuerschuld des Paares von der tatsächlichen Verteilung der Einkommen auf beide Partner unabhängig. Leben die Partner getrennt, ist keine gemeinsame Veranlagung möglich. Ferner können die Ehepartner die Einzelveranlagung wählen, dies ist aber nur bei seltenen Konstellationen sinnvoll."

Unbezahlte Sorgearbeit fair verteilen

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Darum ist es wichtig: Die Sorge für ältere Angehörige oder Kinder lastet in einem großen Teil der Fälle auf den Schultern von Frauen. Sie scheiden nach der Geburt eines Kindes oft für eine längere Zeit aus dem normalen Job aus. Dennoch leisten sie wichtige und anstrengende Arbeit. Die muss fair verteilt werden, damit diesen Menschen kein Nachteil entsteht.

1. Es soll bundesweit gebührenfreie öffentliche Kinderbetreuung geben.

Die Diskussion über gebührenfreie Kitas dreht sich viel um gleiche Bildungschancen. Der Fluter hat die Argumente in diesem Artikel gut aufgelistet.

2. Beschäftigte sollen ein Recht auf mobiles Arbeiten haben, wenn es bei ihnen umsetzbar ist.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt: "Mobile Arbeit kann die Motivation und die Arbeitszufriedenheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern steigern. Damit bietet sie Unternehmen die Möglichkeit, ihre Arbeitgeberattraktivität zu erhöhen und Fachkräfte an sich zu binden." Gerade die Corona-Pandemie hat diese Diskussion nochmal verstärkt. Durch mobiles Arbeiten kann die Vereinbarkeit von Beruf und Familie auch gestärkt werden.

Parität in Entscheidungsgremien herstellen

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Darum ist es wichtig: In den meisten einflussreichen Gremien besteht ein deutlicher Überhang an Männern. Um die Perspektive von Frauen in die Politik zu bringen und ihnen mehr Mitbestimmung zu ermöglichen, kann es gesetzliche Verankerungen geben, die vorsehen, dass wichtige Gremien in Politik und Wirtschaft zu entsprechenden Teilen aus Männern und Frauen bestehen sollen.

1. Führungspositionen in Unternehmen sollen paritätisch besetzt sein.

Mehr Infos zu Zielen und Maßnahmen findet ihr bei unserem Gremiumsmitglied FidAR e.V.

2. Der Bundestag, die Bundesregierung sowie die Landes- und Kommunalparlamente sollen paritätisch besetzt sein. Es soll Paritätsgesetze auf allen Ebenen geben.

Mehr Infos zu Parität in Parlamenten findet ihr beim Deutschen Frauenrat.

Rassismus entgegentreten

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Darum ist es wichtig: Rassismus beschreibt die strukturelle Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit. In rechten Weltbildern herrscht oft eine Hierarchie zwischen den Geschlechtern und Rollenbildern vor. Weiße Männer seien demnach überlegen. Feminismus stellt diese krude Überzeugung in Frage und ist deshalb anti-rassistisch.

1. Es soll ein Rat aus Expert*innen und Betroffenen von Rassismus geschaffen werden, der politische Prozesse beobachtet und bei politischen Entscheidungen berät.

Feminismus hat das Ziel, jegliche Form von Diskriminierung abzubauen. Betroffene von Rassismus haben oft nicht den gleichen Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt sowie Bildung. Die Benachteiligung verstärkt sich, wenn weitere Phänomene von Diskriminierung, wie beispielsweise der Gender Pay Gap beispielsweise bei schwarzen Frauen in Erscheinung treten. Ein Rat, der aus Vertreter*innen besteht, die Fachwissen und eigene Erfahrungen als sexistisch diskriminierte Menschen mit Rassismuserfahrungen verfügen, könnte sich genau damit auseinandersetzen.

2. Die Bundesregierung soll sich verpflichten, die deutsche Kolonialgeschichte aufzuarbeiten.

Der BpB erklärt dazu: Mit dem Versailler Vertrag musste Deutschland 1919 seine Kolonien abtreten. Das Ende des deutschen Kolonialreichs war jedoch in erster Linie ein formales. Die Fremdherrschaft in den ehemaligen Kolonien setzte sich unter dem Status als Völkerbundmandate fort, und kolonial geprägte Denk- und Wahrnehmungsmuster überdauerten auch jenseits kolonialrevisionistischer Diskurse. Nach dem Zweiten Weltkrieg war die deutsche Kolonialgeschichte im öffentlichen Erinnerungshaushalt lange von der NS-Zeit überlagert. Mit der immer stärker werdenden globalen Verflechtung und der Etablierung postkolonialer Perspektiven in den Wissenschaften hat die kritische Auseinandersetzung mit der Kolonialzeit auch in Deutschland zugenommen.

3. Die Bundesregierung soll eine Studie über Racial Profiling und rassistische Polizeigewalt in Auftrag geben.

Mehr Infos zu dieser These findest du hier.

Feministische Außenpolitik

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Darum ist es wichtig: Bei der Lösung internationaler Konflikte sind zu selten Frauen involviert. Das ist nicht nur deshalb von Nachteil, weil sie stärker von den Auswirkungen betroffen sind, sondern auch, weil Studien zeigen, dass Friedensverhandlungen mit Frauen erfolgreicher sind.

1. Das Auswärtige Amt soll nach den Maßstäben feministischer Außenpolitik handeln und sich für Geschlechtergerechtigkeit einsetzen.

Das bedeutet, dass alle diplomatischen, außen- sowie sicherheitspolitischen Maßnahmen auf die Bekämpfung jeglicher Form von Diskriminierung abzielen. Denn die Forschung zeigt, dass der signifikanteste Faktor, ob ein Land innerhalb der eigenen Grenzen oder gegenüber anderen Ländern gewaltbereit ist, das Niveau an Gleichberechtigung ist.

2. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, dass internationale Frauenrechtsverträge, wie die Istanbul-Konvention oder die UN-Frauenrechtskonvention (CEDAW) , EU-weit und national konsequent umgesetzt werden.

Über die Istanbul-Konvention: Der offizielle Titel lautet „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt“. Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Menschenrechtsvertrag und wurde nach langen Verhandlungen der Staaten des Europarates am 11. Mai 2011 in Istanbul beschlossen. Die Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention, Schutz und zu rechtlichen Sanktionen gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu ergreifen.
Über CEDAW:Hinter dem Begriff steht das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. Es definiert Standards für die Bereiche Kutlur, Soziales, Bildung, Politik und Gesetzgebung. Es sieht außerdem die Anerkennung von Frauenrechten als Menschenrecht vor.

3. Die Bundesregierung soll sich explizit und vorbehaltlos zu einer Friedenspolitik bekennen und dafür den Nationalen Aktionsplan 1325 "Frauen, Frieden und Sicherheit" umsetzen und menschliche Sicherheit priorisieren sowie internationale Abrüstungsbestrebungen vorantreiben.

Der nationale Aktionsplan hat das Ziel, Frauen stärker an Krisenprävention und Friedensprozessen teilhaben zu lassen. Außerdem soll der Plan sexueller Gewalt in Konfliktregionen vorbeugen und . Außerdem sollen Überlebende unterstützt werden und die Teilhabe von Frauen bei der Bewältigung von Krisen gestärkt werden. Daraus bilden sich die vier Säulen: Teilhabe, Prävention, Schutz sowie Soforthilfe und WIederaufbau.

Sexuelle Selbstbestimmung

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Darum ist es wichtig: Sexuelle Selbstbestimmung ist ein Menschenrecht. Niemand darf über fremde Körper bestimmen. Jeder darf ausschließlich über seinen eigenen Körper bestimmen.

1. Schwangerschaftsabbrüche sollen entkriminalisiert werden durch Streichung des §218 StGB.

Der Paragraph §218 erklärt einen Schwangerschaftsabbruch zur Straftat. Nur bei Einhaltung bestimmter Regularien ist er straffrei.

2. Es soll einen besseren Zugang zu Informationen über Schwangerschaftsabbrüche geben durch die Abschaffung des §219a StGB.

Paragraph §219a verbietet die "Werbung" für Schwangerschaftsabbrüche.

3. Ein leicht zugänglicher, wohnortnaher und diskriminierungsfreier Schwangerschaftsabbruch soll Teil der medizinischen Grundversorgung werden.

Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden, brauchen für eine Entscheidung über eine Abtreibung den Zugang zu allen wichtigen Informationen. Außerdem brauchen sie eine freiwillige, ergebnisoffene und wohnortnahe Beratung, sowie im Bedarfsfall ambulante und stationäre Einrichtungen, in denen ein Schwangerschaftsabbruch fachgerecht durchgeführt werden kann. Derzeit sind die Beratungen nicht freiwillig, sondern eine verpflichtende Voraussetzung.

Gewaltschutz

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Darum ist es wichtig: Gewalt hat viele Gesichter. Mord, Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe, Bedrohung, Stalking. 2018 waren 140.755 Personen von Gewalt betroffen. 81,3% davon waren Frauen*. Jeden dritten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Und die Dunkelziffer sagt, dass jede dritte Frau einmal im Leben von Gewalt betroffen ist. Gleichzeitig ist der Zugang zu den Hilfesystemen bzw. eine konsequente Anwendung des Gewaltschutzgesetzes nicht für alle Opfer möglich.

1. Frauen sollen einen Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz vor Gewalt haben. Sie sollen einen flächendeckenden und besseren Zugang zu Schutzeinrichtungen und leicht zugänglichen Unterstützungsangeboten bekommen.

Mehr Infos zu diesem Rechtsanspruch findet ihr bei Frauenhauskoordinierung e.V. .

2. Frauen, die von Gewalt betroffen sind, sollen unabhängig von ihrem Ehemann ein Aufenthaltsrecht erhalten. Dies soll auch für geflüchtete Frauen gelten.

Geflüchtete Frauen erleben häufig sexualisierte Gewalt, nicht nur im Herkunftsland und auf der Flucht, sondern auch im Zufluchtsland. Im Fall von Partnerschaftsgewalt muss das bisher vom Ehemann abhängige Aufenthaltsrecht aufgehoben und in einen eigenständigen Aufenthaltstitel umgewandelt werden.

Klimakrise

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Darum ist es wichtig: Viele Jahre lang wurden Klimakrise und Klimapolitik als geschlechtsneutral betrachtet. So enthalten weder die Klimarahmenkonvention von 1992 noch das Kyoto-Protokoll von 1997 Referenzen zu Gender oder Frauen. Seit einiger Zeit wird das Thema Geschlechtergerechtigkeit jedoch stärker wahrgenommen. Denn die Klimakrise betrifft die Geschlechter in unterschiedlichem Maße.

1. Es soll ein Rat aus Klimaaktivist*innen, Forscher*innen, Zivilgesellschaft und Politiker*innen geschaffen werden, der die Bundesregierung in allen klimapolitischen Entscheidungen berät.

Inklusion

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Ähnlich wie beim Thema Rassismus überlappen auch bei Frauen mit Behinderung verschiedene Formen von Unterdrückung. Das betrifft neben einer eingeschränkten gesellschaftlicher Teilhabe auch spezifische Formen, wie etwa die Reproduktionsrechte von Frauen mit Behinderung.

1. Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen sollen den Mindestlohn erhalten.

Wer in einer Behindertenwerkstatt arbeitet, gilt laut Gesetz nicht als Arbeitnehmer:in. Das führt dazu, dass Mindestlohngesetze nicht gelten und die in Vollzeit Angestellten dort teilweise nur rund 200 Euro im Monat erhalten. Ohne staatliche Unterstützung ist mit diesem Verdienst kein eigenständiges Leben möglich.

2. Öffentliche Räume und Unternehmen sollen verpflichtend barrierefrei sein.

Kanada und andere Staaten machen es vor: Dort können Unternehmen und öffentliche Träger verpflichtet werden, die Zugänge zu Gebäuden barrierefrei zu gestalten. Das ermöglicht allen eine faire Teilhabe.

3. Frauen mit Behinderungen sollen selbstbestimmt über ihre geschlechtliche Fortpflanzung bestimmen können.

Frauen mit Behinderungen müssen wie alle Frauen das Recht haben, ihre Sexualität einschließlich ihrer sexuellen und reproduktiven Gesundheit selbst zu kontrollieren sowie ohne Zwang und eigenverantwortlich über ihre Fortpflanzung zu entscheiden. Wahlmöglichkeiten werden jedoch insbesondere von Frauen mit psychosozialen oder kognitiven Beeinträchtigungen in der Praxis häufig ignoriert und Entscheidungen oft von Dritten, etwa gesetzlichen Vertretungen, Dienstleistenden und Familienmitgliedern, ersetzend getroffen.

4. Alle Schulen und Schulformen sollen inklusiv unterrichten und barrierefrei gestaltet sein.

Der BpB schreibt dazu: "Inklusion kommt vom lateinischen Verb "includere", das bedeutet einschließen, enthalten. Der Begriff geht noch über "Integration" hinaus. Während das Prinzip der Integration Kinder mit Behinderungen in ein bestehendes System aufnimmt, verlangt Inklusion, das System zu verändern: Alle Schulen sollen demnach so ausgestattet werden, dass sie jedem Kind gerecht werden können. Das schließt nicht nur Kinder mit Behinderungen ein, sondern auch Kinder, die in Armut leben, schlecht Deutsch sprechen, psychische Probleme oder chronische Krankheiten haben."

Frauengesundheit

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Darum ist es wichtig: Frauen bilden mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung. Ihre Gesundheitsrisiken und ihre Krankheitsverläufe unterscheiden sich von denen von Männern. Gesundheit und Selbstbestimmungsfähigkeit der Frauen bis ins hohe Alter wird zudem entscheidend von der Rollenerwartung, den Lebens- und Arbeitsbedingungen, dem Einkommen sowie von der Qualität der Gesundheitsversorgung geprägt.

1. Medizinische Forschung basiert oft nur auf Daten von Männern. Sie soll Frauen stärker berücksichtigen, da sie unterschiedliche Symptome bei Krankheiten aufweisen können.

Die Geschlechter unterscheiden sich bei Gesundheit und Krankheit. So ist bekannt, dass sich Herzinfarkte bei Frauen durch andere Symptome bemerkbar machen und auch Erkrankungen wie Depression, Asthma und Morbus Alzheimer weisen erhebliche Geschlechterunterschiede auf. Nicht immer wird das bei Diagnose und Behandlung adäquat berücksichtigt, in der Vergangenheit oft zulasten von Frauen, denn viele medizinische Standards sind traditionell an Männern ausgerichtet.

2. Die Bundesregierung soll die Erforschung neuer Verhütungsmethoden für alle Geschlechter finanziell fördern, insbesondere derer, die nicht zulasten von Gebärfähigen gehen.

Mehr Infos dazu findet ihr bei Better Birth Control.

3. In WCs öffentlicher Einrichtungen sollen Periodenprodukte kostenfrei zur Verfügung stehen.

Einen kostenfreien Zugang zu Periodenprodukten in WCs öffentlicher Einrichtungen zu erhalten, kann allen Menstruierenden Zugang ermöglichen. Toilettenpapier ist in öffentlichen Einrichtungen zum Beispiel auch frei verfügbar.

LGBTQIA+

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1. Das Selbstbestimmungsgesetz soll das Transsexuellengesetz mit folgenden Inhalten ablösen: Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister durch persönliche Erklärung gegenüber dem Standesamt, Vereinfachung der Kostenübernahme bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen, Erfassung transgeschlechtlicher Eltern im Identitätsgeschlecht im Geburtsregister und Stärkung von Beratungsstellen.

Seit 1981 ist in Deutschland das Transsexuellengesetz in Kraft. Durch das Gesetz können nachträglich Vorname und Geschlechtseintrag im Geburtenregister verändert werden. Doch in der Praxis war dies mit vielen Hürden verbunden, wie beispielsweise der Einforderung von Gutachten, und wurde unter anderem vom Bundesverfassungsgericht beanstandet. Es hat sogar Teile als verfassungswidrig eingestuft, weshalb Handlungsbedarf besteht. Die Grünen platzierten einen Entwurf für das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz, der jedoch mit großer Mehrheit im Mai 2021 abgelehnt wurde. Der Entwurf erntete jedoch Lob von Trans-Verbänden, denn er käme einer wirklichen Selbstbestimmung von trans Menschen sehr nahe.

2. Es soll ein nationaler Aktionsplan gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interfeindlichkeit und Gewalt gegen LGBTQIA+ eingeführt werden.

Homophobie und Transfeindlichkeit in Wort und Tat sind das Gegenteil von Respekt. Der Kampf gegen LGBTQIA+-Feindlichkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Alle Institutionen und gesellschaftlichen Gruppen müssen aufgerufen werden, sich daran zu beteiligen.

3. Das verfassungsrechtliche Diskriminierungsverbot in Art. 3. Abs. 3 GG soll so ergänzt werden, dass auch der Schutz aller LGBTIQA+ Personen sichergestellt ist.

In Art. 3 Abs. 3 heißt es: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden."